Unterstützung durch die Arbeitgeber

Der Bevölkerungsschutz in Deutschland ist größtenteils Sache des Ehrenamts. Mehr als 1,7 Millionen ehrenamtliche Helferinnen und Helfer tragen in Deutschland den Zivil- und Katastrophenschutz, davon ca. 80.000 beim Technischen Hilfswerk (THW). Dies geschieht neben dem Beruf und zumeist in der Freizeit. Denkbar ist dieses Engagement nur, wenn die Arbeitgeber dahinter steht. Arbeitgeber tragen somit eine große Mitverantwortung für den Bevölkerungsschutz. Ihr Engagement verdient Anerkennung und Unterstützung.

Mitverantwortung ist Ehrensache

55.000 THW-Helferinnen und -Helfer leisten ehrenamtlichen Dienst neben dem Beruf. Die meisten sind bei privaten Arbeitgebern beschäftigt. Somit fördern tausende Unternehmen deutschlandweit das THW – vom mittelständischen Handwerksbetrieb bis zum Weltkonzern. Die Unternehmen wissen um die ehrenamtliche Verantwortung ihrer Mitarbeiter und haben Verständnis für die Anforderungen im Einsatz. Sie übernehmen Mitverantwortung für den Bevölkerungsschutz und profitieren davon auch als Unternehmen.

Verantwortung und Verständnis

Die THW-Helferinnen und -Helfer erbringen im Beruf ihre Leistung und erfüllen im THW einen gesetzlichen Auftrag – ein Spannungsfeld, das von beiden Seiten Verständnis und eine beidseitiges Entgegenkommen erfordert. Die Ausbildung zu Spezialisten in der Gefahrenabwehr findet überwiegend in der Freizeit statt. Im Einsatzfall, aber auch zur Ausbildung besonderer Funktionen ist es jedoch erforderlich und umungänglich, dass Helferinnen und Helfer auch während der Arbeitszeit zum Dienst im THW herangezogen werden.

Den THW-Helferinnen und -Helfern, aber auch den Arbeitgebern sollen dadurch keine Nachteile entstehen. Dem Arbeitgeber wird auf Antrag der entstehende Lohnausfall inklusive aller Sozialleistungen erstattet.

Engagiert im THW – engagiert im Beruf

Die soziale Kompetenz der Mitarbeiter ist einer der wichtigsten Erfolgsfaktoren für jedes Unternehmen. Mit Teamgeist, Kreativität und verlässlichem Engagement bewähren sich THW-Helferinnen und Helfer im Einsatz und an ihrem Arbeitsplatz.

Während der THW-Ausbildung und während des THW-Dienst erwerben sie verschiedenste Schlüsselqualifikationen, von denen auch die Arbeitgeber profitieren.

Auszug aus § 3 THW-Helferrechtsgesetz

(1) Arbeitnehmern dürfen aus ihrer Verpflichtung zum Dienst im Technischen Hilfswerk und aus diesem Dienst keine Nachteile im Arbeitsverhältnis und in der Sozial- und Arbeitslosenversicherung sowie in der betrieblichen Altersversorgung erwachsen. Nehmen Arbeitnehmer während der Arbeitszeit an Einsätzen oder Ausbildungsveranstaltungen teil, so sind sie für die Dauer der Teilnahme unter Weitergewährung des Arbeitsentgeltes, das sie ohne die Teilnahme erhalten hätten, von der Arbeitsleistung freigestellt. (...)

(2) Privaten Arbeitgebern ist das weitergewährte Arbeitsentgelt einschließlich ihrer Beiträge zur Sozialversicherung und zur Bundesagentur für Arbeit sowie zur betrieblichen Altersversorgung bei einem Ausfall von mehr als zwei Stunden am Tag oder von mehr als sieben Stunden innerhalb von zwei Wochen für die gesamte Ausfallzeit auf Antrag zu erstatten. (...)